Zahnzusatz Versicherungen – sinnvoll auch bei Schmerzen an der Zahnwurzel

Zahnzusatzversicherungen werden inzwischen sogar von den gesetzlichen Krankenversicherungen beworben, bzw. ihren Mitgliedern empfohlen. Man kann dies auch als eine Art Vorsichtsmaßnahme ansehen, denn Zahnzusatzversicherungen schließen letztlich die Lücken, die sich – immer mehr im Bezug auf die medizinischen Versorgung der Mitglieder gesetzlichen Krankenversicherung auftun. – Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren immer schmäler geworden. Weitere Kürzungen sind dabei noch zu erwarten, wobei noch nicht abzusehen ist, was es 2009 mit den Beiträgen zur Krankenversicherung geben wird. Die Höhe dieser wird wohl in den kommenden Wochen bekannt gegeben, weil das Gesundheitssystem ab 2009 vollkommen umgestellt werden wird, was die Verteilung der Beiträge angeht. Waren es bisher unterschiedlich hohe Krankenversicherungsbeiträge, die die einzelnen Krankenkassen verlangten, wird es ab 2009 nur noch einen einheitlichen Satz geben.

Seit 2005 zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung dabei nur noch einen Festzuschuss zu Zahnbehandlungen, auch bei einer notwendigen Zahnwurzelbehandlung. Das heißt, wenn die Notwendigkeit besteht, dass eine Zahnwurzelbehandlung durchgeführt werden muss, so kommt von Seiten der Gesetzlichen Krankenversicherung nur noch ein fester Betrag, der dafür vorgesehen ist zur Anrechnung auf die Rechnung, die der Zahnarzt erstellt. Den Restbetrag muss der Patient, wenn er den über keine Zahnzusatzversicherung verfügt, aus eigener Tasche bezahlen. Gleiches gilt für einen Restbetrag, den der Patient selbst tragen muss, auch wenn er eine derartige Versicherung abgeschlossen hat, die Höhe der Versicherung (Deckungssumme) jedoch die Höhe der vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Summe abzüglich des Festzuschuss durch die Gesetzliche Krankenversicherung überschreitet.

Grundsätzlich sollte man Zusatzzahnversicherungen aus diesem Grund zu einer Höhe abschließen, womit man auf jeden Fall noch im „grünen Bereich“ liegt, das heißt der Gefahr auf jeden Fall entgeht, dass man auch noch einen Eigenbeitrag zahlen muss.

Eine Zahnwurzelbehandlung an sich sollte man auf keinen Fall „auf die lange Bank“ schieben. Entzündungen an der Zahnwurzel können nämlich leicht zum Verlust des betroffenen Zahnes führen, wodurch ein Zahnersatz notwendig wird.

Autor ist Nicola Lavacca

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