Wie protokolliert man “Nicht”?

Wer zum ersten Mal einen Detektiv für private Ermittlungen beauftragen möchte, hat viele Fragen. Eine der meist gestellten Fragen, ist die nach der Bewaffnung. Trägt der Detektiv eine Waffe? So oder so ähnlich wird oft in informativen Gesprächen mit einem Mitarbeiter der Detektei Berlin gefragt. Die Antwort lautet klar und deutlich: Nein. Ein Detektiv der Detektei Berlin trägt keine Waffe, auch dann nicht, wenn er im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist.  Es ist auch nicht anzunehmen, dass er im Rahmen seiner Ermittlungstätigkeit in eine Situation gerät, in der er eine Waffe brauchen könnte. Man darf sich die Arbeit eines Detektivs bei der Detektei  Berlin nicht so vorstellen, dass der Ermittler ständig Schwerverbrecher durch die Stadt jagt und sich dabei immer wieder gefährlichen Situationen aussetzen muss. Solche Szenen gehören wohl eher ins Drehbuch der diversen Freitagskrimis als in den Tätigkeitsbericht eines Privatdetektivs. Apropos Tätigkeitsbericht. Zu den Aufgaben eines Detektivs gehört auch das minutengenaue Protokollieren der Tätigkeiten, welche im Zusammenhang mit dem aktuellen Auftrag erledigt worden sind. Bei Observierungen jeglicher Art kann dieses Protokoll über einen Zeitraum von vielen Stunden wenig Aufregendes enthalten. Dennoch muss der Detektiv der Detektei Berlin exakt alles aufschreiben, was er wahrgenommen hat, auch wenn es „nichts” ist, was passiert ist. Für den Mandanten kann ein noch so unscheinbarer Hinweis derjenige sein, der Licht ins Dunkel einer bestimmten Angelegenheit bringt. Außerdem gehört es zum Gesamtbild der erledigten Recherchen, auch wenn sich über Stunden nichts getan hat. Wenn der Mitarbeiter der Detektei Berlin ein Zielobjekt observiert, bei dem wenig Bewegung zu verzeichnen ist, kann das Protokoll über viele Seiten hinweg keine besonderen Vorkommnisse beinhalten.

Autor ist Holger Schossig

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