Wandtapeten
Wenn man eine Wohnung gemietet hat, in der bereits eine Tapete liegt, kann man beim Auszug jede Menge erleben. Manchmal endet so etwas vor Gericht, weil der Wohnungseigentümer nicht verstehen kann, dass ein gebrauchter Teppich sich auch weiterhin abnutzen kann. So wie bei uns geschehen. Als wir in diese Wohnung eingezogen sind, waren bereits die Räume mit Teppichboden ausgekleidet. Dieser Teppichboden hatte die besten Tage bereits gesehen, und so entsorgten wir zumindest im Wohn- und Schlafzimmer den Teppich und ersetzten ihn durch Laminat. Erstens sah es schöner aus und zweitens lässt sich Laminat besser pflegen. Der Vermieter war mit der Änderung einverstanden und per Handschlag besiegelten wir das Geschäft. Schriftlich haben wir nichts niedergelegt und so kam es, wie es kommen musste: Beim Auszug erinnerte sich der Vermieter, dass Teppichboden im Wohnzimmer gelegen hatte. Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass die beiden Tapeten durch eben diesem Laminat ersetzt worden war und dass wir das Laminat bezahlt hätten. Wir würden kein Geld dafür verlangen und außerdem würde Laminat die Wohnung aufwerten. Denn Teppichboden ist heutzutage nicht mehr besonders gefragt. Und letztendlich sie der Teppichboden schon gebraucht gewesen. Aber kein Argument half, der Vermieter bestand darauf, dass das Laminat entfernt und ein Teppichboden wieder verlegt werden sollte. Wir berieten uns mit unserem Anwalt. Dieser machte uns auf den Paragraphen im Mietvertrag aufmerksam. Er lautete: Die Wohnung sei so zu übergeben, wie wir sie erhalten haben. Also mit Teppichboden und nicht mit Laminat. Nach etlichem Schriftverkehr fanden wir uns eines Tage vor Gericht wieder, lange nachdem wir unser neues Haus bereits bezogen hatten.
Autor ist Nicola LavaccaTags: Tapete
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