Unterhaltsanspruch
Der Unterhaltsanspruch von ehelichen und nichtehelichen Kindern wurde gleich geregelt. Es besteht also kein gesetzlicher Unterschied zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Hier wurde das Gesetz geändert, da es immer mehr Paare gibt, die sich gegen eine Ehe entschieden, aber trotzdem ihren gemeinsamen Kinderwunsch erfüllt haben. Leider gilt auch hier, wie bei vielen ehelichen Partnerschaften, dass es auch häufig zu Trennungen kommt.
Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern besteht solange bis das Kind seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften kann. Dazu zählt auch eine ordentliche Schul- und Berufsausbildung. Auch hier müssen die Eltern ihren Teil dazu beitragen. Es gibt hierzu jedoch eine einzige Ausnahme. Sollte sich der Jugendliche für eine Ausbildung entscheiden, die über seine Fähigkeiten und Möglichkeiten hinausgeht, sind die Eltern nicht verpflichtet ihn weiter zu unterstützen. Für die Berechnung des Unterhalts wird die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ herangezogen.
Elternteile, die die Betreuung der Kinder übernommen haben und in deren Haushalt die Kinder auch leben, kommen ebenfalls ihrer Unterhaltspflicht nach, sie leisten einen naturellen Unterhalt. Der Elternteil, der nicht mehr mit der Familie zusammenlebt, ist zu einer finanziellen Unterstützung verpflichtet, der leider des Öfteren nicht nachgekommen wird. Hier besteht die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss beim örtlichen Jugendamt zu beantragen. Das Jugendamt gewährt einen Unterhaltsvorschuss bis das Kind das 12. Lebensjahr erreicht hat und fordert diesen Vorschuss dann wiederum von der Unterhaltspflichtigen Person zurück. Nach diesem Zeitraum besteht ebenfalls die Möglichkeit den fehlenden Unterhalt einzuklagen. In diesem Fall ist das betreffende Kind als Kläger anzugeben, der bei Minderjährigen durch den betreuenden Elternteil gegebenenfalls vertreten wird.
Betroffene Elternteile sollten die Hilfe eines Anwalts in Anspruch, der durch eine kompetente und ausführliche Beratung einiges Licht ins Dunkel bringen kann. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldenmaier ist hier sehr zu empfehlen. Frau Rechtsanwältin Waldenmaier verfügt als Anwalt für Familienrecht in Bonn über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen in dieser Angelegenheit.
Autor ist Max NeugebauerTags: Anwalt für Familienrecht in Bonn
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