Wenn man im Besitz eines Surfsticks ist und auch mit dem Provider einen Vertrag über die Internetnutzung abgeschlossen hat, dann kann man zunächst einmal mit dem Surfstick zu den vereinbarten Konditionen im Internet surfen. Diese Vertragskonditionen können ein gewisses Datenvolumen beinhalten oder es ist ein genauer Minutenpreis für die im Internet verbrachte Zeit vereinbart. Doch was ist, wenn man im Laufe der Zeit einen Anbieter findet, der das persönliche Surfverhalten, also die Art und Weise wie man das mobile Internet für sich persönlich nutzt, besser repräsentiert? Muss man sich dann einen neuen Surfstick kaufen? Schließlich kostet der kleine USB Stick, der den Gang ins Internet überhaupt erst ermöglicht, in der Regel um die 30 Euro. Wenn man schon über einen Surfstick verfügt, dann bedeutet das noch lange nicht, dass dieser Surfstick simlockfrei ist. Doch was bedeutet das nun wieder, wenn davon die Rede ist, dass ein Surfstick simlockfrei ist? Simlock bedeutet in diesem Zusammenhang nichts anderes als die Sperre des Surfsticks für einen anderen Anbieter. Hat man nun einen Surfstick simlockfrei bei Anbieter X gekauft, dann kann man ohne Probleme die im Surfstick steckende SIM-Karte durch eine SIM-Karte von Anbieter Y ersetzen. Hat man sich allerdings einen Surfstick mit Simlock zugelegt, dann ist dies nicht möglich. In den meisten Fällen muss man dann bis zum Ablauf des Vertrages warten und den Anbieter dann darum bitten den Stick freizuschalten. Wer solche Situationen umgehen möchte, der sollte sich vor Abschluss eines Vertrages genau darüber informieren, ob der Surfstick simlockfrei zum Vertrag gehört. Bei vielen Anbietern ist die Sperre nämlich auch von der Art des Vertrages abhängig, so sind Surfsticks, die nur mit kurzen Tages- oder Monatsflatrates ausgestattet sind auch oft mit einer Sperre versehen.
Autor ist Petra Haas