Stromsteuererstattung bessert Kasse auf

Die Unternehmensgewinne werden immer mehr durch die Energiekosten beeinflusst. Auch die Stromsteuer gehört dazu, aber es ist möglich, eine Stromsteuererstattung zu beantragen. Diese muss nach dem Ablauf eines Kalenderjahres erfolgen und gilt für ein Kalenderjahr. Im Antrag muss angegeben werden, welche Strommenge der Betrieb im Kalenderjahr verbraucht hat. Dies ist aber durch Belege wie Rechnungskopien, zu belegen. Weiterhin muss für den gleichen Zeitraum angegeben werden, wie hoch der Arbeitgeberanteil zu der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Auch hier muss eine Kopie vom Lohnjournal beigefügt werden. Eine Berechnung für die Stromsteuererstattung ist nicht einfach. Schließlich spielt hier nicht nur der Stromverbrauch eine Rolle, sondern auch der Betrag, der für die Rentenversicherung der Mitarbeiter in der GmbH abgeführt worden ist. Hierbei werden die freiwilligen Beträge und die der Minijobber nicht berücksichtigt. Die Berechnung für eine eventuelle Erstattung übernimmt der Zoll. Hier müssen auch alle Unterlagen eingereicht werden. Die Erstattung für das Jahr 2008 kann noch bis zum 31.12.2009 beim Zoll eingereicht werden. Danach ist die Frist abgelaufen und man hat als Unternehmen keine Möglichkeiten mehr, die Stromsteuererstattung zu beantragen.
Werden die Anträge nicht form- oder fristgerecht eingereicht, kann dies einen großen und nicht wieder rückgängig machbaren Vermögensnachteil haben. Nur mit einer Ausnahme hat der Gesetzgeber eine Fristverlängerung zugelassen. Wer keine Formulare für einen Antrag hat, kann sich diese bei den Zollverwaltungen besorgen. Ein Unternehmen sollte es nicht versäumen, einen Antrag auf Steuerrückerstattung zu stellen, denn damit können einige Kosten wieder reingeholt und der Umsatz gesteigert werden. Auch sollte man sich um, bei einer erheblichen Erstattung, über Möglichkeiten informieren, dass im Jahr generell weniger Stromsteuer bezahlt werden muss, denn auch damit kann ein Unternehmen seine Kosten senken. Wer sich nicht sicher ist, kann einfach den Steuerberater zurate ziehen, dieser kennt sich sicherlich mit der Materie aus und wird auch weiterhelfen können, wenn es um die Stromsteuererstattung geht.

Autor ist Lisa Hönck

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