Scheidung aufgrund häuslicher Gewalt

Viele Scheidungsfälle landen aufgrund häuslicher Gewalt gegenüber dem Ehe- oder Lebenspartner vor Gericht. Das Thema Gewalt in der Familie wurde lange Zeit tabuisiert und drang oft gar nicht an die Öffentlichkeit. Meist trifft es die Frauen, die sich in gewalttätigen Situationen seitens des Ehemanns oder Lebensgefährten wiederfinden. Aus Scham gegenüber der Gesellschaft werden die meisten Übergriffe nicht gemeldet oder auch polizeilich angezeigt. Viele kennen ihre Rechte und Möglichkeiten nicht, die ihnen das Gesetz bietet. Seit Januar 2002 wurde das Gewaltschutzgesetz ins Leben gerufen, dass gerade Opfern von häuslicher Gewalt eine große Unterstützung bietet. So können Frauen, die Opfer von Gewalt und Bedrohung seitens des Lebenspartners wurden, einen Anspruch auf die gemeinsame Wohnung oder Eigenheim geltend machen. Zusätzlich kann das Gericht nachdem es Kenntnis von einer Gewalttat im familiären Bereich erlangt hat, eine Anordnung gegen den Täter treffen, in der es ihm untersagt wird, die gemeinsame Wohnung weiter zu betreten oder sich der Partnerin in irgendeiner Weise zu nähern oder sie weiterhin persönlich oder auch telefonisch zu belästigen. Widersetzt sich der Täter dieser Anordnung so drohen ihm Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Um diese Schritte einleiten zu können, müssen die zuständigen Behörden unterrichtet werden. Die Betroffenen müssen eine Hilfe von außen zulassen und den ersten Schritt zur Anzeige wagen. Dieser Schritt ist häufig der Schwerste, den es gilt zu meistern. Hier ist eine Unterstützung durch Behörden und soziale Einrichtungen von größter Wichtigkeit. Ein erfahrener Rechtsanwalt, ist ebenfalls von großer Bedeutung, denn er hilft nicht nur bei allen Fragen der Trennung, sondern informiert auch über die gesetzlichen Möglichkeiten, die den Betroffenen zur Verfügung stehen.

Die Kanzlei Drexler ist hier als Rechtsanwalt Familienrecht sehr zu empfehlen. Neben den Fachgebieten Mietrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Familienrecht ist sie auch kompetenter Ansprechpartner im Bereich des Straf- und Jugendstrafrechts. Eine ausführliche Beratung ist nicht nur in der Kanzlei in Bergheim sondern auch in den Zweistellen in Kerpen möglich.

Autor ist Max Neugebauer

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