PKV für jedermann?
Seit Januar 2009 gibt es auch für ältere oder kranke Personen keine großen Hürden mehr, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Sie dürfen nicht mehr von einem Versicherer abgewiesen werden. Es besteht ab jetzt die Möglichkeit, einen Vertrag mit dem Basistarif abzuschließen. Der neue Basistarif ist eine Maßnahme vom Gesetzgeber. Die privaten Krankenversicherungsanbieter sind jetzt vom Gesetz her verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Ebenfalls vom Gesetzgeber festgelegt wurde, dass bisher nicht versicherte Personen, auch verpflichtet sind, in eine Krankenversicherung einzutreten. Diese haben nun ebenfalls die Wahl, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nicht alle Anbieter sind von dieser Gesetzgebung überzeugt, da Gesundheitliche Vorerkrankungen bei Aufnahme in den Tarif keinen Einfluss auf den Beitrag haben dürfen. Das hat zu Folge, dass man heute noch nicht genau weiß ob sich der Basistarif durch die Beitragseinnahmen kalkulieren lässt. Sollten die Beitragseinnahmen nicht reichen, so muss die Versichertengemeinschaft die Mehrkosten finanzieren. Das könnte zu einer Verteuerung der Privaten Krankenversicherung führen. Denn wenn sehr viele Personen, die sehr hohe Kosten verursachen in den Basistarif wechseln, werden die anderen Beiträge angepasst werden müssen. Sie unterstellen der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt deshalb, diese Regelung mit dem Hintergedanken eingeführt zu haben, früher oder später eine Einheitsversicherung zu erreichen. Das System der privaten Krankenversicherung soll an Attraktivität verlieren. Trotz aller Kritik gibt es durchaus Personenkreise, die von dieser Neuregelung profitieren werden. Gerade für kranke und ältere Menschen werden die Versicherungskosten geringer. Wer sich also entscheidet eine private Versicherung abzuschließen, sollte in jedem Fall einen PKV Vergleich durchführen, da es bei den Anbietern durchaus Unterschiede gibt. Bereits privat versicherte Bürger haben im Moment die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2009 ebenfalls in den Basistarif zu wechseln. Außerdem wird ihnen ein Versicherungswechsel erleichtert. Künftig ist es sogar machbar, einen Teil, der beim bisherigen Versicherer angesparten Altersrücklagen, zu einem neuen Anbieter mitzunehmen.
Autor ist Andreas MettlerTags: Krankenversicherung