Hausfrauenkredit
Den Hausfrauenkredit, wie man ihn früher angewandt hat, gibt es heutzutage nicht mehr. Man hat ihn vom Markt genommen, da die Banken vor der Kreditvergabe die Zahlungsfähigkeit des Klienten einholen müssen, um den Kreditanfragenden entsprechend zu bewerten. Dies gehört zu den bankinternen Vorschriften zur Kreditvergabe, die auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden.
Im Rahmen der Kreditanfrage muss der Kreditsuchende Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen, berufliche Tätigkeit und Einkommen machen. Und üblicherweise führt eine Frau, die sich selbst als Hausfrau betitelt, keine Arbeit aus. Zumindest nicht zum jeweiligen Zeitpunkt. Das ist der Punkt: Die Frau wird derartig wenig Einkommen erzielen, beispielsweise bei einer geringfügigen Beschäftigung oder ähnlichem, dass sie für eine Kreditanfrage nicht in Erwägung gezogen wird. Es steht in Frage, ob sie das geliehene Geld innerhalb einer gewissen Zeitspanne zurückzahlen kann.
Noch bis vor einigen Jahren aber wurde der Hausfrauenkredit folgendermaßen angewandt und gewährt: Die Bank hat sich bei der Frau Informationen eingeholt, beispielsweise ihre Steuerklasse. Sofern sie die Steuerklasse 5 besaß, war davon auszugehen, dass sie gemeinsam mit ihrem Mann über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt. Demnach hätte der Mann dafür sorgen können, dass der gewährte Kredit in jedem Fall wieder regelmäßig an die Bank zurück geflossen wäre. Aufgrund der Sicherheit, die der Bank aus einem doppelverdienenden Haushalt entsteht. Heute aber ist dies nicht mehr zulässig und wird auch nicht mehr angeboten.
Wer heutzutage im Internet nach einem Hausfrauenkredit sucht, gelangt in der Regel zu ganz normalen Onlinekrediten, die als Kleinkredit, Barkredit oder auch Sofortkredit angeboten werden. Da die Kreditanfrage gewöhnlich ohne Kosten und damit völlig unverbindlich durchgeführt werden kann, lohnt in jedem Fall das Ausfüllen eines Kreditantrags via Online-Formular. So kann der Kreditsuchende bequem von zu Hause aus ausloten, ob seine persönlichen finanziellen Verhältnisse die Gewährung eines Darlehens zulassen.
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