Gefahr für Fahranfänger

Es gibt nichts Schöneres für einen Jugendlichen, als endlich den heiß ersehnten Führerschein in den Händen zu halten. Inzwischen gibt es bereits die Möglichkeit die Prüfung mit 17 Jahren zu absolvieren. Dann muss jedoch immer eine im Führerschein eingetragene Begleitperson mitfahren. Dieser Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein und selbst, seit mindestens 5 Jahren über einen Führerschein verfügen. Weiterhin darf die Begleitperson nicht mehr als 5 Punkte im Verkehrsregister und weniger als 0,5 Promille im Blut haben, wenn sie das Fahren des Anfängers überwacht. Es ist möglich bis zu 5 Begleitpersonen in den Führerschein eintragen zu lassen und dieser hat nur Gültigkeit in Deutschland. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich der Führerscheinneuling schon mit 17 Jahren hinter das Steuer setzen. Obwohl diese Regelung teilweise umstritten ist, bringt es doch auch einige Vorteile. Der Anfänger gewinnt mehr Sicherheit und wird nicht von Anfang an alleine auf den Verkehr losgelassen. Und so mancher Elternteil kann sich vom Fahrkönnen seines Sprösslings selber überzeugen. Dann ist er mehr oder minder beruhigt, wenn er oder sie schließlich mit 18 Jahren den normalen Führerschein ausgehändigt bekommt. Trotzdem sind Fahranfänger häufig noch unsicher und schätzen Gefahren falsch ein. Oft wollen sie einfach nur cool wirken und Eindruck auf Freund oder Freundin machen und gehen dadurch viele Gefahren ein. Durch mangelnde Fahrpraxis und unterschätzten Straßenbedingungen kommt es so zu vielen Unfällen, die nicht immer glimpflich enden. Das ist wohl auch ein Grund, warum für einen Führerscheinneuling die Autoversicherung besonders teuer ist. Manche Eltern melden deswegen den Wagen des Kindes bei ihrer Kfz-Versicherung als Zweitwagen an.

Autor ist Andreas Mettler

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