Die Verlobung als Vorstufe zur Hochzeit

Unter der Verlobung versteht man eine Übereinkunft zweier Partner mit dem Versprechen, sich in Zukunft das Ja-Wort zu geben und somit eine Lebensgemeinschaft einzugehen. Diese Übereinkunft ist in Deutschland heutzutage rechtlich nicht bindend, was bedeutet, dass die Verlobung jederzeit ohne große Probleme gelöst werden kann. Dies macht deutlich, dass die eigentliche Bedeutung Verlobung eine durchaus Geringere geworden ist, als in der Vergangenheit.
Von „Verlobten“ ist durchaus schon die Rede, sobald einer der Partner bei dem anderen um dessen Hand angehalten hat und dieser zugesagt hat. Ferner sind dann noch die Willenserklärungen beider Seiten zu unterschreiben und die Verlobung gilt als perfekt. Im Unterschied zu allen übrigen Verträgen ist es jedoch nicht so, dass auf Einhaltung geklagt werden kann. Es kann schließlich niemand zu einer Heirat gezwungen werden.
Jedoch ist es laut Gesetzbuch so, dass die Verlobung keine Bedingung für eine Hochzeit ist! Es kann auch ohne eine vorhergegangene Verlobung geheiratet werden. Sie ist vielmehr als so eine Art Testphase gedacht, man könnte es auch als eine Eingewöhnungszeit betrachten.
Es ist natürlich selbstverständlich, dass die Verlobung, obwohl sie an keine bestimmte Form gebunden ist, persönlich von beiden Beteiligten vollzogen wird. Alles andere gilt als nichtig. Auch darf keiner der beiden Partner bereits verheiratet sein, was bedeutet, dass die Auflösung der vorherigen Ehe bereits mit der Scheidung abgeschlossen sein muss.
Dann steht einem romantischen Heiratsantrag, bei dem einer der Partner auf Knien vor dem anderen steht, eigentlich auch nichts mehr im Wege und der gemeinsame Start in die Zukunft kann als Verlobte beginnen.

Autor ist Lukas Ritzer

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