Die Rürup Rente

Die Rürup Rente beziehungsweise Basisrente wird in extra dafür vorgesehen Tarifen angeboten. Die konventionelle Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung sowie die britischen Versicherungen finden sich unter den Anbietern.

Ganz neu dabei im Moment auch die Ansparphase als Fondssparplan. Entsprechende Angebote findet man hierzu bei den Sparkassen oder der DWS. Das Konzept der Rürup Rente oder Basisrente ist vorwiegend auf Selbstständige zugeschnitten. Sie haben in der Regel eine extrem hohe Steuerbelastung. Möchte diese Personengruppe ihre Altersvorsorge steuergünstig nutzen, so bleibt ihnen fast keine andere Möglichkeit, als auf die Rürup Rente oder die Basisrente zurück zu greifen. Der Grund liegt ganz klar darin, dass dieser Personenkreis keine Förderung aus der Riester Rente erhalten und auch keine betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Beiträge einer Lebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung sind schon seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Ausnahme ist hier nur ein Vertragsabschluß vor dem 01.01.2005 sowie die Beitragsleistung bis 31.12.2004.

Auch für Angestellte kann der Abschluss einer Rürup Rente oder Basisrente interessant sein. Man hat den Höchstbetrag für die Sonderabgaben pro Jahr und pro Person auf 20 000 Euro festgelegt. Dank dieser Regelung ist es nun auch einem Angestellten möglich, mit gleichzeitiger Steuerförderung Vermögen für seine Altersversorgung zu schaffen. Es darf aber keinesfalls vergessen werden, dass in diesem Fall der steuerfreie Arbeitgeberanteil in die gesetzliche Rentenversicherung gekürzt wird. Die Rürup Rente oder Basisrente ist vor Rentenbeginn nicht auflösbar. Im Falle von Arbeitslosengeld II kann der Wert des Vertrages nicht berücksichtigt werden. Liegt allerdings die spätere Rentenzahlung oberhalb des pfändungsfreien Betrages, so ist eine Pfändung möglich. Man kann die Rürup Rente nicht vererben. Das heißt, das angesparte Vermögen verfällt zu Gunsten der Versichertengesellschaft. Dies ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch auch nicht anders geregelt. Jedoch lassen sich hier Lösungswege mit Hilfe der Versicherungswirtschaft finden, um den Verlust des Vermögens zu verhindern. Finanzdienstleister beraten hier gern.

Autor ist Daniel Schmitt-Haverkamp

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