Der Kampf um eine Studienplatz vor Gericht
Im Arbeitsrecht gibt es eine Reihe von Teilbereichen. Viele Anwälte haben sich dabei auf das Thema Arbeitsrecht spezialisiert. Unter anderem vertreten diese auch Interessenten an einem Studienplatz, die jedoch bereits von ihrer auserwählen Universität ein Ablehnungsschreiben erhalten haben.
Dabei ist es so, dass man aber auch in einem derartigen Fall noch durchaus reale Chancen auf eine Studienplatz hat. Und zwar durch den gerichtlichen Eilrechtschutz im Rahmen von einer Studienplatzklage. – Noch immer etwas, wovon viele überhaupt nichts wissen. Dabei gibt es bereits schon seit einigen Jahrzehnten Studierende, die sich ihren Weg zum Studium an der Uni ihrer Wahl per Studienplatzklage erstritten haben. Jahr für Jahr tun dies mehrere Hunderte von Studenten. Diese Verfahren finden vor den Verwaltungsgerichten statt.
Freie Studienplätze sind nämlich vorhanden, auch wenn gesagt offiziell das Ablehnungsschreiben bereits gekommen ist. – Hat man jedoch eine Studienplatzklage angestrengt so besteht durch aus noch die Chance von der Uni seiner Wahl doch noch angenommen zu werden.
Als Betroffener, bzw. Klagewilliger sollte man sich lediglich von Anwälten vertreten lassen, die bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Man spricht bei solchen Fällen im Übrigen von so genannten Kapazitätsrechtsstreiten. Nach einer in der Regel umfassenden Beratung und der Abwägung der Erfolgsaussichten wird dann für den Mandanten das gerichtliche Verfahren eingeleitet und durchgefochten. Schauplatz der Austragung von derartigen Streitigkeiten ist immer das zuständige Verwaltungsgericht. Das ganze Verfahren, bzw. der Sachvortrag für den Mandanten beruht dabei auf Fehler in der Kapazitätsberechnung der Universität. Dies ist die Regel. Wurde der Uni dies nachgewiesen, findet die Verteilung der noch zur Verfügung stehenden Studienplätze durch die Uni unter denjenigen Antragstellern statt, welche einen Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt hatten und im Anschluss den Weg über den gerichtlichen Eilrechtsschutz gesucht hatten.
Autor ist Nicola Lavacca