Blick zurück in die Geschichte der Krankenversicherung
Man schreibt das Jahr 1883, Otto von Bismarck ist Reichskanzler, Wilhelm I. Kaiser des Deutschen Reichs und König von Preußen, Augusta Marie Luise Katharina von Sachsen-Weimar-Eisenach seine Frau. 1883 ist dabei die Geburtsstunde des Deutschen Sozialversicherungssystems und die der Gesetzlichen Krankenversicherung. Diese war gedacht für die Industriearbeiter, die zum Teil unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten mussten und entsprechend oft krank waren, wobei die Familien ohne Einkommen dann in den endgültigen sozialen Niedergang rutschten. Mit der Gesetzlichen Krankenversicherung sollte eben dies verhindert werden. 1884 folgte der Gesetzlichen Krankenversicherung die Gesetzliche Unfallversicherung, 188 die Gesetzlichen Rentenversicherung, die damals noch Invaliditäts- und Altersversicherung hieß. Ab 1911galt der Versicherungsschutz im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung dann nicht mehr alleine nur für Arbeiter, sondern auch für Angestellte. Etwa zu dieser Zeit entstand auch die erste private Krankenversicherung, die auch Selbstständigen und Besserverdienenden den Weg in eine Absicherung der Gesundheit ermöglichte. 1927 kam zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Unfall- sowie Rentenversicherung noch die Arbeitslosenversicherung hinzu, in der Versicherungspflicht bestand.
Am Prinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich zwar im Laufe der Jahrzehnte nichts geändert, aber die beiden Weltkriege und die demografische Entwicklung in Deutschland setzten dem Sozialversicherungssystem erheblich zu, so dass die Gesetzliche Krankenversicherung heute nicht mehr das ist, was sie einmal war. Inzwischen ist die Gesetzlichen Krankenversicherung gekennzeichnet durch Beitragssatzerhöhungen und Leistungskürzungen. Die demografische Situation in Deutschland führte letztlich auch dazu, dass – wie zu Beginn de Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung seit 2009 von allen Versicherten wieder ein einheitlicher Beitragssatz gezahlt werden muss. Die Unterschiede in der Behandlung und den Leistungen bei Gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung werden zudem immer augenscheinlicher. Auch wenn es bestritten wird: In Deutschland gibt es heute ein Zwei-Klassenmedizin.
Autor ist Nicola LavaccaTags: Versicherung