Arbeitsrecht Hamburg: Regelt die Bedingungen

Hamburg ist eine der größten deutschen Städte. Hier leben und arbeiten Millionen von Menschen. Der Hamburger Hafen mit seinen unzähligen Unternehmen stellt einen der bedeutendsten Arbeitgeber der Region dar. Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern muss genauestens geregelt werden. Zwar gibt es kein spezielles Arbeitsrecht Hamburg, aber es gibt in Hamburg eine große Anzahl von Anwälten, die sich in der Hauptsache mit Arbeitsrecht beschäftigen. Das Arbeitsrecht wird nicht nur in Streitfällen benötigt. Jeder Arbeitsvertrag, der abgeschlossen wird, unterliegt dem Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht sind alle Regelungen niedergeschrieben, welche die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber steuern. So müssen sich die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, Kündigungsgründe, Kündigungsfristen, individuelle Betriebsvereinbarungen und Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Arbeitsrechts bewegen.

Im Arbeitsrecht Hamburg kommt es bei Entlassungen häufig zu Klagen vor dem Arbeitsgericht. Der zuständige Richter zieht in dem Falle das geltende Arbeitsrecht zu Rate und trifft ein Urteil auf der Grundlage des jeweiligen zutreffenden Gesetzes.

Das Arbeitsrecht umfasst viele Gesetze. Diese treffen selbstverständlich nicht nur auf das Arbeitsrecht Hamburg zu. In manchen Fällen müssen sogar international geltende Gesetze recherchiert werden, um in Hamburg zu einer Entscheidung zu kommen. Im Arbeitsrecht sind aber nicht ausschließlich Regelungen bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebern zu finden. Gerade im Arbeitsrecht Hamburg spielen ebenfalls Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände eine große Rolle. Gesetze und Verordnungen in Bezug auf das Verhältnis zwischen diesen Verbänden bzw. zwischen Verbänden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind ferner im Arbeitsrecht verankert.

Zunehmend gewinnt die betriebliche Altersversorgung an Bedeutung. Hier kommt neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer als dritte Partei der Anbieter einer solchen Altersvorsorge ins Boot. Trotzdem stehen die gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung im Arbeitsrecht.

Nicht jeder kann sich auf das Arbeitsrecht berufen. Das Arbeitsrecht ist nur anwendbar, wenn ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber oder einer der entsprechenden Verbände als Partei vorhanden ist. Beamte und freie Mitarbeiter beispielsweise unterliegen nicht dem Arbeitsrecht.

Autor ist Lisa Hönck

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